Mit der Nutzung unseres Auktionsangebotes erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden, darum empfehlen wir Ihnen, diese vorher einzusehen.
1. Bei der Versteigerung handelt es sich um eine frei zugängliche öffentliche Versteigerung im Sinne des § 383 Abs. 3 BGB und § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB, bei der die Pferde als gebrauchte Sachen im Rechtssinne verkauft werden. Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff BGB) finden keine Anwendung.
Soweit sich aus der derzeitigen, pandemiebedingten Situation Einschränkungen ergeben können, werden diese durch die Möglichkeit, an der Auktion durch Nutzung des Internets teilzunehmen, kompensiert.
Veranstalter der Versteigerung am 03.10.2020 ist der Auktionator Volker Raulf im Auftrag der Agrar GmbH Crawinkel, Gosseler Str. 25, 99885 Ohrdruf OT Crawinkel.
2. Der Besuch und die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt für Teilnehmer und Besucher auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Versteigerung nach diesen Bedingungen. Im Übrigen ist Haftung des Veranstalters wie seinen Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch soweit ihn ein Auswahlverschulden für Verrichtungsgehilfen trifft.
3. Dieser Haftungsausschluss gemäß Ziffer 2 gilt nicht: bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden; bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers und des Anbieters / Verkäufers; insoweit ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden; im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Käufers und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
4. Die zum Verkauf kommenden Pferde werden freilaufend vorgestellt. Die Angaben bezüglich der Abstammung der zum Kauf gelangenden Pferde wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Zu allen Pferden liegt der Equidenpass vor und, sofern beim jeweiligen Verband üblich, auch die Eigentumsurkunde, sodass jedes Pferd eindeutig identifiziert werden kann. Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen, so dass für eine Kaufentscheidung nur die Vorstellung des Pferdes im Versteigerungsring garantiert werden kann (Augenschein). Für Rechts- und Sachmängel haftet insbesondere der Versteigerer nicht. Die Pferde werden wie besehen versteigert unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Es ist explizit keine über die durch in Augenscheinnahme erkennbare, hinausgehende Beschaffenheit vereinbart. Für die Möglichkeit, das angebotene Pferd in Augenschein zu nehmen, wird nicht gehaftet.
5. Die Gebote erfolgen in Euro, entsprechend den Hinweisen des Auktionators. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein Übergebot abgegeben wird. Haben mehrere Personen gleichzeitig das Höchstgebot abgegeben, entscheidet – wie in allen anderen Streitfragen – der Auktionator. Diese Entscheidung ist bindend.
Darüber hinaus bietet MennrathS bei dieser Auktion Interessenten die Möglichkeit, über das Internet in Echtzeit, zusätzlich zur Saalauktion zu bieten.
Die Teilnahme über das Internet („Live-Bidding“) und die Nutzung der dafür von MennrathS bereit gestellten Systeme ist beschränkt auf den derzeit aktuellen Stand der technischen Ausrüstung. MennrathS behält sich vor, entsprechende Änderungen zu implementieren. Die Teilnehmer akzeptieren, dass technische Störungen auftreten können. Auktionshaus und Auktionator haften nicht für Störungen der Online-Verbindung, ebenso nicht für die Kompatibilität der verwendeten Hard- und Software. Einlieferer und Bieter haben keine Ansprüche gegen MennrathS und seinen Auktionator, wenn ein Gebot bzw. Zuschlag nicht bzw. nicht rechtzeitig zustande kommt. Im Übrigen gelten diese Auktionsbedingungen uneingeschränkt für den Onlinebietenden. Darüberhinausgehende Erklärungen zur Registrierung und zum Ablauf sind im Anhang als „Versteigerungsbedingungen zum Online Bieten“ formuliert und Bestandteil dieser Versteigerungsbedingungen.
6. Vom Käufer ist für das Pferd der Zuschlagspreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, der sich um die Auktionsgebühr von 8 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhöht. Der Käufer hat unverzüglich nach dem Zuschlag im Auktionsbüro den Zuschlagspreis zzgl. Auktionsgebühr in barem Geld in Euro (€) oder per EC-Karte zu zahlen. Bei ausländischen EC-Karten wird eine Gebühr in Höhe von 1,1% zusätzlich berechnet. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird ein Aufschlag in Höhe von 3,5 % (inkl. gesetzliche Umsatzsteuer) auf den Endbetrag berechnet. Es besteht kein Anspruch des Erwerbers auf Zahlung per Scheck.
Abrechnungsbeispiel:
Zuschlag 1.000,00 €
16 % MwSt. auf Zuschlag 160,00 €
Auktionsgebühr 8% 80,00 €
16% MwSt. auf Auktionsgebühr 12,80 €
Abrechnungspreis 1.252,80€
Bei Käufern aus EU-Staaten können Zuschläge auf die Auktionsgebühr nur dann umsatzsteuerfrei erfolgen, wenn eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer vorliegt, sowie die Gelangensbestätigung dem Veranstalter spätestens 10 Tage nach Beendigung der Versteigerung vorliegt.
Die Identität des Käufers ist durch ein geeignetes Dokument (z. B. Personalausweis) nachzuweisen. Kommt der Ersteigerer dieser Pflicht nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem Zuschlag nach, ist der Veranstalter berechtigt, das Pferd innerhalb der Auktion erneut zur Versteigerung aufrufen zu lassen. Der erste Käufer haftet dem Veranstalter für die Verweigerung der Kaufvertragserfüllung.
7. Unabhängig vom Zeitpunkt des Eigentumserwerbs geht die Gefahr jeglichen Schadens und zufälligen Untergangs bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, nach der Unterzeichnung des Kaufzettels, das Pferd unverzüglich zu übernehmen.
8. Der Verkäufer übereignet dem Käufer das Pferd und erklärt, dass Rechte Dritter am Pferd nicht bekannt sind. Die Abstammungspapiere der Pferde werden bei Zahlung des Kaufpreises übergeben.
9. Der Käufer hat das Pferd in Augenschein genommen. Das Pferd wird in dem Zustand veräußert, wie es besichtigt wurde. Eventuelle Größenangaben sind Ca.-Werte. Eine Differenz zur tatsächlichen Größe ist möglich. Darüber hinaus ist keine Beschaffenheit vereinbart. Der Ersteigerer hat deshalb anhand der Angaben im Auktionskatalog (insb. Abstammung, Geschlecht, Farbe, Geburtsdatum) und der weiteren Merkmale des Versteigerungsgutes, die er durch Besichtigung selbst feststellen kann, abzuwägen und zu entscheiden, ob er durch den Kauf des Versteigerungsgutes die mögliche Chance zur Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen oder der Zucht nutzen möchte. Sache des Ersteigerers ist es, vor dem Zuschlag das Pferd selbst oder durch einen Tierarzt oder anderen Sachverständigen seines Vertrauens auf alle wesentlichen Merkmale und Beschaffenheiten zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
Eine darüber hinaus gehende vertragliche Haftung übernimmt der Verkäufer nicht.
10. Die zu versteigernden Pferde sind nicht zur Schlachtung vorgesehen. Der Käufer verpflichtet sich, die erworbenen Pferde artgerecht zu halten und pferdegerecht nach ethischen Grundsätzen zu behandeln und insbesondere bei Bedarf diesem Tier rechtzeitig tierärztliche Hilfe zukommen zu lassen.
11. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages auf den Käufer über. Ansprüche irgendwelcher Art rechtfertigen nicht die Einbehaltung des Kaufpreises.
12. Personen, die entgeltlich oder unentgeltlich das Bieten für andere übernehmen, bieten und kaufen dem Veranstalter bzw. dem Verkäufer gegenüber stets für eigene Rechnung und können sich nicht darauf berufen, im Auftrag Dritter gehandelt zu haben.
13. Durch die Abgabe eines Gebotes oder der Erteilung eines schriftlichen Kaufangebotes erkennt der Bietende die vorstehenden Bedingungen an. Bei Rechtsunwirksamkeit eines Teils der Bestimmungen bleiben die übrigen in Kraft. Die Parteien ersetzen vielmehr bereits heute die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche, die wirksam und / oder durchführbar ist und der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt und dem Willen der Parteien bei Vertragsabschluss entspricht.
14. Der Veranstalter ist berechtigt,
- aus begründetem Anlass das Datum der Auktion zu ändern, den Zeitpunkt für den Beginn der Auktion zu verschieben, für die Auktion einen anderen Ort zu bestimmen, eine Unterbrechung der Auktion anzuordnen, die Auktion ohne vollständige Durchführung abzubrechen oder ähnliche Maßnahmen zu ergreifen,
- einzelne Personen in begründeten Fällen von der Teilnahme an der Auktion, deren Besuch sowie vom Betreten des Auktionsgeländes auszuschließen,
- Bieteverbot für einzelne Personen anzuordnen,
- alle sonst im Interesse der Auktion und deren Durchführung notwendigen oder zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Für etwaige Streitigkeiten ist der Sitz des Versteigerers als Gerichtsstand vereinbart.
Mönchengladbach, den 07. September 2020
Volker Raulf
(von der IHK Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator für landwirtschaftliche Güter und Pferde)
Anhang zu den Versteigerungsbedingungen zum Online Bieten
Aufgrund der Corona Pandemie ist der Zugang zum Auktionsgelände durch behördliche Auflagen beschränkt. Aus diesem Grunde laden wir Interessenten und Teilnehmer an dieser Auktion ein, unser Online Angebot zu nutzen, um in Echtzeit die Auktion live zu verfolgen und mitbieten zu können.
Für dieses Online Angebot, die MennrathS live plus Auktion, gelten folgende Bedingungen:
1. Dieser Anhang zu den Versteigerungsbedingungen als „Allgemeine Geschäftsbedingungen MennrathS
live plus Auktion“, gelten für alle Geschäftsbeziehungen von MennrathS Auktionen für Pferde und Landwirtschaft, Mennrath 100, 41179 Mönchengladbach (nachfolgend „Versteigerer“) und den Teilnehmern an einer „MennrathS live plus Auktion“ des Versteigerers auf dessen Auktionsplattform www.mennraths.de, auf der diese AGB jederzeit einsehbar sind. Sie werden mit Abgabe eines – auf welche Art auch immer erfolgten - Gebotes in ihrer jeweils geltenden Fassung vollinhaltlich und als alleine verbindlich anerkannt. Die AGB finden auch dann Anwendung, wenn andere Websites die Auktions-Website www.mennraths.de derart nutzen, dass sie den Zugang zu einer MennrathS live plus Auktion vollständig oder in Ausschnitten ermöglichen. Etwaige entgegenstehende oder abweichende AGBs von Teilnehmern an einer MennrathS
live plus Auktion entfalten, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird, keine Wirksamkeit und werden vom Versteigerer nicht anerkannt, es sei denn, ihrer (teilweisen) Geltung wird ausdrücklich in Schriftform zugestimmt.
2. Die MennrathS live plus Auktion ist eine öffentliche und freiwillige Versteigerung von Sachen aus dem Bereich landwirtschaftlicher Güter und Pferde weitesten Sinn. Der Versteigerer handelt im eigenen Namen für Rechnung des Einlieferers. Die MennrathS live plus Auktion findet als zeitlich begrenzte Veranstaltung nach den Bestimmungen der Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (BGBl Jg 1976, Teil I, 1346, Versteigerungsvorschriften – VerstV), nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen des BGB und HGB und gemäß diesen Versteigerungsbedingungen als Online-Auktion auf der Internet-Auktionsplattform www.mennraths.de unter der Leitung eines während der Auktion persönlich anwesenden Auktionators in Euro statt.
3. Wenn Sie nicht vor Ort an der Auktion teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit die Auktion live in Echtzeit über das Internet zu verfolgen und auch live online mitzubieten. Dazu müssen Sie sich auf unserer Website www.mennraths.de anmelden. Wenn Sie online mitbieten wollen, bitten wir Sie vorab eine Sicherheit von 500 Euro auf dem Auktionskonto hinterlegen. Dazu stellen Sie auf unserer Internetseite in ihrem Benutzerkonto eine Anfrage und erhalten anschließend eine E-Mail mit den Zahlungsinformationen. Erst wenn die Sicherheit auf dem Auktionskonto eingegangen ist (spätestens am Vortag der Auktion um 12.00 Uhr), werden Sie für das Online Bieten freigeschaltet und Sie können die Auktion live im Internet verfolgen und mitbieten. Sollten Sie ein Pferd online erwerben, wird die hinterlegte Sicherheit mit dem tatsächlichen Steigpreis und anfallenden Gebühren und Steuern verrechnet. Der weitere Ablauf ist unter Punkt 7 - 9 geregelt. Sollten Sie kein Pferd erwerben, wird Ihnen die Sicherheit sofort am nächsten Werktag nach der Auktion zurück überwiesen.
Eine Registrierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöscht werden; in diesem Falle werden alle registrierten Daten endgültig gelöscht, soweit diese nicht für ein laufendes Bietungsverfahren oder die Abwicklung eines bereits erfolgten Erwerbes erforderlich sind. Die Löschung erfolgt in diesem Falle erst, wenn es endgültig ausgeschlossen ist, dass die Daten noch benötigt werden. Nach einer einmaligen Registrierung ist bei jeder MennrathS live plus Auktion eine eigene Anmeldung mit Passwort erforderlich. Die Registrierung hat zu erfolgen durch eine geschäftsfähige natürliche Person mit wahrheitsgemäßen und vollständigen Daten unter einem eigenverantwortlich gewählten und geheim zu haltenden Passwort. Der Versteigerer haftet nicht für Schäden aus einer missbräuchlichen Verwendung eines Passwortes. Juristische Personen dürfen nur über namentlich genannte und vertretungsberechtigte, natürliche Personen registriert werden. Pro Person ist nur eine Registrierung zulässig. Als Adresse darf kein Postfach angegeben werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Registrierungsdaten aktuell zu halten. Schäden aus unrichtigen oder nicht aktuellen Daten hat der Teilnehmer zu tragen. Zustellungen an die letzte dem Versteigerer vom Auktionsteilnehmer mitgeteilte Adresse gelten unabhängig davon, ob sich der Auktionsteilnehmer dort (noch) aufhält, als wirksam erfolgt. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Der Versteigerer verpflichtet sich zur absoluten vertraulichen Behandlung der Daten. Eine Weitergabe von Kundendaten ist nur bei gesetzlichen Auskunftspflichten, aus Gründen der Vertragserfüllung zulässig. MennrathS erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden werden die gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
4. Die zu versteigernden Pferde werden in Form von beschriebenen Katalognummern in einem Auktionskatalog als Einladung zur Angebotsabgabe präsentiert. Die Angaben bezüglich der Abstammung der zum Kauf gelangenden Pferde wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Zu allen Pferden liegt der Equidenpass vor und, sofern beim jeweiligen Verband üblich, auch die Eigentumsurkunde, sodass jedes Pferd eindeutig identifiziert werden kann. Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen, so dass für eine Kaufentscheidung nur die Vorstellung des Pferdes im Versteigerungsring garantiert werden kann (Augenschein). Für Rechts- und Sachmängel haftet insbesondere der Versteigerer nicht. Die Pferde werden wie besehen versteigert unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Es ist explizit darüber hinaus keine Beschaffenheit vereinbart. Es wird eine Besichtigung aller angebotenen Pferde unbedingt nach Absprache vor der Versteigerung vor Ort empfohlen. Bei der realen Besichtigung können/ sollten sich Interessenten deshalb anhand der Angaben im Auktionskatalog (insb. Abstammung, Geschlecht, Farbe, Geburtsdatum) und der weiteren Merkmale des Versteigerungsgutes, die er durch Besichtigung selbst feststellen kann, abwägen und entscheiden, ob er durch den Kauf des Versteigerungsgutes die mögliche Chance zur Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen oder der Zucht nutzen möchte. Sache des Ersteigerers ist es, vor dem Zuschlag das Pferd selbst oder durch einen Tierarzt oder anderen Sachverständigen seines Vertrauens auf alle wesentlichen Merkmale und Beschaffenheiten zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Eine darüber hinaus gehende vertragliche Haftung übernimmt der Verkäufer nicht.
Sollte sich ein Interessent seiner Kaufentscheidung nicht wirklich sicher sein, wird von einer Teilnahme an dieser Veranstaltung abgeraten.
5. Der Versteigerer ist – auch ohne Angabe von Gründen – berechtigt, Gebote abzulehnen, Angebote aus der Auktion zurückzuziehen, verschiedene Katalognummern zu vereinen oder auf mehrere aufzuteilen, IP-Adressen für die MennrathS live plus Auktion zu sperren, Personen ganz von der Auktion auszuschließen und deren eventuell schon abgegebenen Gebote aus der laufenden Auktion wieder herauszunehmen. Eine neuerliche Registrierung - und sei es nur indirekt über Dritte - zur Teilnahme an einer MennrathS live plus Auktion ist nach einem Ausschluss nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Versteigerers zulässig, anderenfalls haftet die ausgeschlossene Person für alle Kosten und Schäden in Folge ihrer Neuanmeldung und (der Abwehr) ihrer Aktivitäten auf der Auktionsplattform des Versteigerers.
6. Auf jede Katalognummer kann ab dessen Aufruf unmittelbar ein um eine Steigerungsstufe höheres Übergebot als Live-Online-Gebot abgegeben werden. Jedes vorliegende Höchstgebot löst die mit Zwischenpausen versehene Aufrufsequenz „ZUM ERSTEN, ZUM ZWEITEN ………!“ aus. Jedes Übergebot startet als neues Höchstgebot die Sequenz von Neuem. Erst wenn die Sequenz nicht mehr von einem Übergebot unterbrochen wird, läuft sie mit „ZUM DRITTEN“ aus bzw. wird so das Höchstgebot als Meistgebot zugeschlagen, der Zuschlag an den Meistbietenden erteilt. Durch dieses Preisfindungsverfahren, bei dem die Bieter direkt in einem zeitlich unbegrenzten gegenseitigen Wettbewerb unmittelbar auf konkurrierende Gebote augenblicks- und situationsbedingt in Form des Überbietens reagieren können, wird - als ein wichtiges Wesenselement einer Versteigerung - ein zum Zeitpunkt der Auktion am Markt für Verkäufer und Käufer bestmöglicher Preis erreicht. Der Versteigerer ist in begründeten Fällen berechtigt, den Zuschlag zurückzunehmen und die Katalognummer erneut anzubieten. Unabhängig vom Zeitpunkt des Eigentumserwerbs geht die Gefahr jeglichen Schadens und zufälligen Untergangs bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, das Eigentum jedoch erst mit vollständigem Zahlungseingang des Gesamtrechnungsbetrages beim Auktionshaus MennrathS.
7. Jedes Gebot auf eine Katalognummer stellt ein rechtsverbindliches Angebot an den Versteigerer zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, das solange wirksam bleibt, bis ein Übergebot abgegeben wird oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird. Mit der in Verbindung mit dem Zuschlag vom Auktionator ausgesprochenen Willenserklärung der Annahme des Höchstgebotes kommt ein im Wege einer Versteigerung geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande. (§ 156 BGB). Der Kaufvertrag verpflichtet den Käufer zur Abnahme aller von ihm ersteigerten Katalognummern und zur Begleichung des Gesamtrechnungsbetrages in Euro. Das gilt auch für durch Fehleingaben des Bieters entstandene Zuschläge.
8. Vom Käufer ist für das Pferd der Zuschlagspreis zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer zu zahlen, der sich um die Auktionsgebühr von 8 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhöht. Der über Internet erfolgreiche Käufer hat unverzüglich nach dem Zuschlag und Erhalt der Rechnung, die ihm über die angegebene E-Mail-Adresse zugestellt wird den Rechnungspreis; auf dem die Sicherheitsleistung verrechnet ist binnen einer Frist von drei Werktagen zu zahlen. Als Zahlungsmöglichkeit steht dem erfolgreichen Käufer nur die Überweisung zugunsten der auf der Rechnung angegebenen Bankverbindung oder Barzahlung zu Gebote. Es besteht kein Anspruch des Erwerbers auf Zahlung per Scheck. Eventuelle Kosten des Geldverkehrs hat der Käufer zu tragen. Zahlungen in Fremdwährungen werden gemäß Abrechnungstag und Euro-Gutschrift einer Großbank entgegengenommen, wobei Differenzen durch Wechselkursschwankungen zu Lasten des Käufers gehen.
9. Ein Anspruch auf Herausgabe von ersteigerten Pferden besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang des Gesamtrechnungsbetrages für alle vom Käufer in der Auktion ersteigerten Katalognummern plus allfällig aufgelaufener Kosten und Zinsen. Jede davon abweichende Zahlungsweise ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Versteigerer zulässig. Bei Kauf für einen Dritten haftet der Bieter mit diesem als Gesamtschuldner. Mit einer auf Wunsch des Käufers vom Versteigerer auf den Namen der dritten Person ausgestellten Rechnung wird vom Versteigerer nur eine weitere Erfüllungsverpflichtung der dritten Person anerkannt, weitere Rechte werden der dritten Person nicht eingeräumt. Die Haftung des Käufers bleibt davon unberührt.
Abrechnungsbeispiel:
Zuschlag 1.000,00 €
16 % MwSt. auf Zuschlag 160,00 €
Auktionsgebühr 8% 80,00 €
16% MwSt. auf Auktionsgebühr 12,80 €
Abrechnungspreis 1.252,80€
10. Der Transport der ersteigerten Pferde erfolgt entweder durch Selbstabholung oder durch einen vom Ersteigerer beauftragten Spediteur, nachdem der Gesamtrechnungsbetrag auf dem Konto von MennrathS eingegangen ist.
11. Der Zahlungsverzug des Käufers tritt spätestens fünf Werktage nach Erteilung des Zuschlags ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung oder Zahlungsaufforderung bedarf.
Bei Zahlungsverzug oder Abnahmeverweigerung der zugeschlagenen Katalognummern verliert der Käufer seine Rechte aus den Zuschlägen. In diesem Fall steht dem Verkäufer das Recht zu, dass nicht abgenommenen Pferd freihändig zu verkaufen. Für eine eventuelle Differenz des Kaufpreises zum Steigpreis hat der im Zahlungsverzug befindliche Käufer einzustehen.
12. Für diese öffentliche Versteigerung gilt deutsches Recht. Es handelt sich um eine frei zugängliche öffentliche Versteigerung im Sinne des § 383 Abs. 3 BGB und § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB, bei der die Pferde / Sachen als gebrauchte Sachen im Rechtssinne verkauft werden. Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff BGB) finden keine Anwendung.
Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksamen Bedingungen sind durch wirksame Bedingungen zu ersetzen, die den unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck am Nächsten kommen. Dasselbe gilt für Rechtslücken. Bei allen Texten in mehreren Sprachen ist bei Auffassungsunterschieden ausschließlich die deutsche Formulierung verbindlich. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des Versteigerers.
Mönchengladbach, den 07. September 2020
Volker Raulf
(von der IHK Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator für landwirtschaftliche Güter und Pferde)